Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
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  • Mehrwegverpackungen

    Mehrwegverpackungen

    Jetzt Angebotspflicht in der Gastronomie beachten!

Mehrwegverpackungen

Zuverlässige Mehrwegverpackungen für die Gastronomie – das ist unser Anspruch. Mit unseren Produkten erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und bieten Ihren Kunden eine umweltfreundliche Alternative zu Einwegprodukten. Unsere hochwertigen Verpackungen sind langlebig und sparen Ihnen so Kosten.

Mehrwegverpackungen für die Gastronomie – Nachhaltigkeit ohne Kompromisse


Ab Januar 2023 müssen Gastronomiebetriebe eine Mehrwegalternative zu Kunststoffeinwegprodukten für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Dabei dürfen die Mehrwegvarianten nicht teurer als die einwegverpackten Produkte angeboten werden.
Die To-Go-Mehrwegverpackungen unterliegen zudem einer Rücknahmeverpflichtung, können aber auch gegen Pfand ausgegeben werden.

Im Verpackungsgesetzes (VerpackG2) ist geregelt, dass europaweit alle Gastronomiebetriebe mit einer Ladenfläche von 80m² (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) von den Änderungen betroffen sind. Das sind vor allem Restaurants, Bistros sowie Cafés. Kleine Imbisse und Kioske mit weniger als sechs Beschäftigten und einer Ladenfläche unter 80m², sind von der neuen Mehrwegpflicht ausgenommen.

Mit dem Verpackungsgesetz und der darin enthaltenen Angebotspflicht von Mehrwegverpackungen stehen Gastronomen heute vor der Herausforderung, nachhaltige Verpackungen zu finden, die auch den Ansprüchen des Kunden gerecht werden. Mehrwegverpackungen sind eine einfache und effiziente Lösung, um ein nachhaltiges und Einkaufserlebnis zu bieten.

Mehrwegverpackungen sind die beste Lösung, wenn es darum geht, das Einkaufserlebnis Ihrer Kunden zu verbessern. Mit ihnen können Sie Ihren Kunden eine sichere Verpackung für ihre Außerhaus- oder Take-Away-Bestellungen bieten. Außerdem sind sie ein großer Pluspunkt, wenn es darum geht, Ihre Kosten zu senken. Da sie wiederverwendet werden können, muss man sie nicht jedes Mal neu kaufen. Dadurch sparen Sie Geld und schonen gleichzeitig die Umwelt.

Es gibt eine große Auswahl an Mehrwegverpackungen für die Gastronomie. Dazu gehören beispielsweise Pizzaverpackungen, Menüboxen, To-Go Becher, wiederverschließbare Dosen und Getränkebecher aus verschiedenen Materialien. Diese Verpackungen bieten eine einzigartige Kombination aus Funktionalität, Style und Nachhaltigkeit. Sie sind langlebig, leicht zu reinigen und können bei richtiger Pflege sehr oft wiederverwendet werden.

Auch wenn die Kosten für Mehrwegverpackungen höher sind als für Einwegverpackungen, ist es in der Regel die bessere Wahl, da sie sich auf lange Sicht rentieren. Zudem sind sie einfacher zu verarbeiten und haben eine längere Haltbarkeit als Einwegverpackungen.

Mehrwegverpackungen für die Gastronomie sind eine wertvolle Investition, um die Nachhaltigkeit Ihres Unternehmens zu fördern und Ihren Kunden ein zufriedenstellendes Einkaufserlebnis zu bieten. Entdecken Sie jetzt unsere Auswahl an stilvollen und nachhaltigen Mehrwegverpackungen und machen Sie Ihr Geschäft noch grüner.

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Dieses Angebot ist ausschließlich für Gastronomie, Handel, Industrie, Handwerk, öffentliche Einrichtungen und die freien Berufe bestimmt. Die Bestellungen von Privatkunden sind ausgeschlossen.
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