Systemupgrade: Vorübergehend mögliche Verzögerungen beim Versand

Wir entwickeln unsere Systeme weiter und führen am 23.03.2026 ein neues

Warenwirtschaftssystem ein. Mit dieser technologischen Modernisierung

möchten wir unsere Abläufe künftig noch effizienter gestalten und Ihnen

langfristig einen schnelleren und noch besseren Service bieten.

 

Während der Umstellungsphase kann es vereinzelt zu Verzögerungen

bei der Bearbeitung von Bestellungen oder beim Versand kommen. Unser

Kundenservice ist davon nicht betroffen und steht Ihnen weiterhin wie

gewohnt zur Verfügung.

 

Wir arbeiten intensiv daran, die Umstellung so reibungslos und schnell

wie möglich abzuschließen und danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis

und Ihre Geduld.

Lieferzeit: 3 Tage
Hotline: 0800-7225246
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Lizenzierung von Verpackungen gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG)

Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) und löst damit die zuvor gültige 5. Novelle der Verpackungsverordnung ab. Das Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen sowie deren Finanzierung. Alle Hersteller und Vertreiber stehen in der Pflicht, welche Verpackungen mit Ware befüllen und in Verkehr bringen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

Private Endverbraucher oder vergleichbare Anfallstellen sind z.B. Gaststätten, Krankenhäuser, Handwerks- oder Landwirtschaftliche Betriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblichen Sammelgefäßen im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.

Sie können die von Ihnen in den Verkehr gebrachten Verpackungen entweder selbst bei einem anerkannten Anbieter im dualen System lizenzieren oder die Pflicht zur Systembeteiligung von Serviceverpackungen an Ihren Vorvertreiber, also uns, delegieren. In dem Fall lassen wir die Lizenzierung wiederum von unserem Vorvertreiber durchführen.

Unser Lieferant arbeitet mit einem anerkannten Systembetreiber (Duales System) auf der Grundlage eines Vertrages zusammen. Die Registrierung bei der Zentralen Stelle ist erfolgt. Mit Ihrer Beauftragung zur Systembeteiligung der Serviceverpackungen erfüllen wir für Sie auch die gesetzliche Meldepflicht der Daten an die Zentrale Stelle. Die anfallende Entsorgungsgebühr führen wir dann als Nachweis/Vermerk auf Ihrer Rechnung auf.

Bitte beachten Sie, dass wir die Lizenzierung nicht rückwirkend für Sie veranlassen können.

Zahlungsmethoden

Versandarten

Dieses Angebot ist ausschließlich für Gastronomie, Handel, Industrie, Handwerk, öffentliche Einrichtungen und die freien Berufe bestimmt. Die Bestellungen von Privatkunden sind ausgeschlossen.
* Preise zzgl. Mehrwertsteuer und Versand

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