>> Informationen zu unseren Lieferzeiten über die Feiertage <<

Hinweis zu Lieferzeiten und Erreichbarkeit über die Weihnachtsfeiertage

Liebe Kundinnen und Kunden, aufgrund unserer Jahresabschluss- und Inventurarbeiten kann es über die Weihnachtsfeiertage zu verlängerten Lieferzeiten kommen.
 
Lieferfristen:
  • Lagerware, die bis zum 12.12.2025 bestellt wird, kann noch in diesem Jahr ausgeliefert werden.
  • Bei Bestellungen nach dem 12.12.2025 können wir eine Lieferung im Jahr 2025 nicht mehr garantieren.
  • Unser letzter Versandtag in diesem Jahr ist der 18.12.2025.
Erreichbarkeit Kundenservice:
  • Unser Kundenservice ist bis einschließlich 23.12.2025 erreichbar.
  • Ab 02.01.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine angenehme Weihnachtszeit!
Lieferzeit: 3 Tage
Hotline: 0800-7225246
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Lizenzierung von Verpackungen gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG)

Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) und löst damit die zuvor gültige 5. Novelle der Verpackungsverordnung ab. Das Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen sowie deren Finanzierung. Alle Hersteller und Vertreiber stehen in der Pflicht, welche Verpackungen mit Ware befüllen und in Verkehr bringen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

Private Endverbraucher oder vergleichbare Anfallstellen sind z.B. Gaststätten, Krankenhäuser, Handwerks- oder Landwirtschaftliche Betriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblichen Sammelgefäßen im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.

Sie können die von Ihnen in den Verkehr gebrachten Verpackungen entweder selbst bei einem anerkannten Anbieter im dualen System lizenzieren oder die Pflicht zur Systembeteiligung von Serviceverpackungen an Ihren Vorvertreiber, also uns, delegieren. In dem Fall lassen wir die Lizenzierung wiederum von unserem Vorvertreiber durchführen.

Unser Lieferant arbeitet mit einem anerkannten Systembetreiber (Duales System) auf der Grundlage eines Vertrages zusammen. Die Registrierung bei der Zentralen Stelle ist erfolgt. Mit Ihrer Beauftragung zur Systembeteiligung der Serviceverpackungen erfüllen wir für Sie auch die gesetzliche Meldepflicht der Daten an die Zentrale Stelle. Die anfallende Entsorgungsgebühr führen wir dann als Nachweis/Vermerk auf Ihrer Rechnung auf.

Bitte beachten Sie, dass wir die Lizenzierung nicht rückwirkend für Sie veranlassen können.

Zahlungsmethoden

Versandarten

Dieses Angebot ist ausschließlich für Gastronomie, Handel, Industrie, Handwerk, öffentliche Einrichtungen und die freien Berufe bestimmt. Die Bestellungen von Privatkunden sind ausgeschlossen.
* Preise zzgl. Mehrwertsteuer und Versand

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