Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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Tortenkarton, zweiteilig, 32x32x12cm weiß, Verpackung für Torten, Kuchen

Produktnummer
P2G7189
Maße in cm (Karton)
32x32x12
59,49 € 49,99 €
Für 40 Stück / 1,25 € pro 1 Stück
Entsorgungsgebühr: 1,68 €
Varianten
Auf Lager
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Produktdetails

Beschreibung

  • weißes, unbedrucktes Hartpapier, lebensmittelecht, Pappe
  • Transport-Verpackung für Konditoreien, Backshops und Cafes
  • für der Verkauf von ganzen Torten und Kuchen über die Theke für zu Hause


Eigenschaften:


Der pack2go Tortenkarton besteht aus weißem, unbedrucktem Hartpapier, das lebensmittelecht ist. Dadurch können Sie sicher sein, dass Ihre köstlichen Torten und Kuchen in bester Qualität präsentiert werden.

Die robuste Pappe sorgt dafür, dass die Verpackung stabil ist und Ihre Backwaren während des Transports optimal geschützt sind. Mit den Maßen 32x32x12cm bietet der pack2go Tortenkarton ausreichend Platz für Torten mit einem Durchmesser von bis zu 32 cm. Doch nicht nur die Größe überzeugt - auch das zweiteilige Design mit Deckel ermöglicht ein einfaches Verpacken und Entnehmen der Leckereien.

Der Karton eignet sich perfekt für den Verkauf von ganzen Torten und Kuchen über die Theke, sei es für den täglichen Gebrauch oder besondere Anlässe. Pack2go legt großen Wert auf Nachhaltigkeit, daher ist der Karton problemlos recycelbar.

Neben seiner Funktionalität besticht der pack2go Tortenkarton auch durch seine schlichte Eleganz. Das zeitlose Design passt zu jeder Gelegenheit und macht Lust darauf, den Inhalt zu entdecken.

Produkt Höhepunkte

  • weiße, zweiteilige Tortenverpackung
  • Karton und Deckel hängen nicht zusammen
  • stabile Kartonverpackung für Torten mit bis zu 32cm Durchmesser

Produktmerkmale

  • Belastbarkeit Belastbarkeit
  • Biobasiert Biobasiert
  • Nachhaltig Nachhaltig

Details

Weitere Informationen
ProduktnummerP2G7189
Modell (Karton)Tortenkarton

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