Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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rPET-Deckel mit Antifog-Beschichtung für Salatschalen, glasklar - Ø184mm

Produktnummer
P2G8320
Ø in mm (Deckel)
184
Sonderpreis 41,52 € 34,89 € Regulärer Preis 60,20 € 50,59 €
Für 300 Stück / 11,63 € pro 100 Stück
Entsorgungsgebühr: 3,70 €
Auf Lager
Voraussichtliches Lieferdatum: ... wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 01.05.2024 (Mittwoch), wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 02.05.2024 (Donnerstag), wenn Sie jetzt bestellen.

Produktdetails

Beschreibung

  • Mit praktischer Lasche zum leichteren Öffnen, schließt auslaufsicher
  • Dank der intelligenten Vertiefung im Deckel können mehrere Schalen sicher und rutschfest gestapelt werden
  • Hält Ihre warmen Speisen länger warm und Ihre kalten Speisen länger frisch

Eigenschaften:

Die recycelten PET Deckel sind perfekt für unsere Salatschalen aus Kraftpapier geeignet, durch diese Kombination können die Boxen dank einer intelligenten Vertiefung sicher und rutschfest aufeinandergestapelt werden. Dies ist besonders für Catering- und Lieferdienste aber auch zum Take-Away ideal geeignet. Eine Antifog-Schicht verhindert das Beschlagen des Deckels und bietet Ihren Kunden somit einen leckeren und frischen Salat auch nach einer längeren Lieferung. Die Hartpapierschale und der rPET Deckel sorgen für den bestmöglichen Genuss bei kalten aber auch warmen Speisen und die praktische Lasche zum Öffnen sowie der Auslaufsichere Verschluss bieten Ihren Kunden das höchste Niveau. Durch die Verwendung von rPET ist die hervorragende Qualität sogar umweltfreundlich und hat eine deutlich geringere CO2-Bilanz, denn für die Herstellung der Deckel wird Kunststoff verwendet, der zuvor bereits im Umlauf war.

Produkt Höhepunkte

  • Passender Deckel zu Salatschalen mit einem Durchmesser von Ø184mm
  • Hergestellt aus recyceltem PET
  • Antifog-Schicht verhindert ein Beschlagen des Deckels

Details

Weitere Informationen
ProduktnummerP2G8320
DeckelmaterialRPET
Farbe (Deckel)transparent
DeckeltypDeckel
Deckelformrund

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