Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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Siegelfähige Menüschalen aus Cellulose (kompostierbar), 2-geteilt - 450/350ml

Produktnummer
P2G8518
Maße in cm
22,7x17,7x4,5
130,89 € 109,99 €
Für 300 Stück / 36,66 € pro 100 Stück
Auf Lager
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Produktdetails

Beschreibung

  • Kompostierbar und Umweltfreundlich, mit FSC-Siegel
  • Passende Bio-Siegelfolie erhältlich
  • In verschiedenen Größen und Unterteilungen erhältlich
  • Mikrowellen- und Ofen geeignet


Allgemein:

Unsere kompostierbaren Menüschalen aus Cellulose zeichnen sich durch ihre Umweltfreundlichkeit und Qualität aus. Bei der Produktion wird Holz aus umweltgerechter und nachhaltiger Forstwirtschaft verwendet. Mit den Maßen 227x178x45 eignen sich die Boxen ideal für Ihre leckeren Gerichte, wie Nudeln, Curry und Fleisch. Auch alle weiteren leckeren Kreationen sind in den Menüschalen perfekt aufgehoben, da sie durch den leistungsstarken Verschluss mit unserer passenden Bio-Siegelfolie auslaufsicher und wärmeisoliert, auch nach einer Lieferung oder Mitnahme, bei Ihren Kunden wie frisch aus Ihrer Küche ankommen.


Besonderheiten:

Die zweigeteilten Cellulose Menüschalen eignen sich ideal für Gerichte mit Beilage oder wenn Sie beispielsweise die Soße getrennt servieren wollen. Durch das getrennte System können Ihre Kunden die Gerichte so lecker und frisch genießen wie sie direkt aus Ihrer Küche kommen. Durch den Verschluss mit unserer passenden Siegelfolie sind Ihre Speisen perfekt für den Transport oder die Mitnahme direkt durch Ihre Kunden geschützt und wärmeisoliert.

Produkt Höhepunkte

  • Nachhaltige Cellulose-Menüboxen, kompostierbar mit FSC-Siegel
  • Mikrowellen- und Ofengeeignet bis 140°C
  • Zweigeteilte Menübox mit den Maßen 227x178x45 mm

Details

Weitere Informationen
ProduktnummerP2G8518
Farbeweiß
Besonderheit2-geteilt
Formeckig
Motivunbedruckt
Volumen in ml800

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