Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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Bio-Siegelfolie "Eco-Friendly" aus Kartoffelstärke - 185mm/200m, transparent

Produktnummer
P2G8520
101,14 € 84,99 €
Für 1 Rolle
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Produktdetails

Beschreibung

  • Aus nachwachsenden Rohstoffen
  • Hervorragend heißsiegel- und peelfähig
  • Passend zu unseren Cellulose-Menüschalen


Allgemein:

Unsere Bio-Siegelfolie bietet den idealen ökologischen Ersatz zu herkömmlichen Optionen, wie beispielsweise Aluminiumfolie. Durch den Verschluss mit einem Siegelgerät entsteht ein flüssigkeitsfester, fettdichter und wärmeisolierter Schutz für Ihre Speisen. Eine umweltbewusste Lebensweise wird immer attraktiver für viele Menschen, ein besonderes Augenmerk wird auf Verpackungen gelegt die einfach ersetzt werden können. Mit unserer Siegelfolie können Sie Ihren Kunden genau dies anbieten. In Kombination mit unseren Cellulose-Menüschalen können Sie die beste umweltfreundliche Qualität bieten.


Material:

Die Bio-Siegelfolie wird zu 100% aus dem nachwachsenden Rohstoff Kartoffelstärke hergestellt und ist dadurch nach DIN 13432 kompostierbar. Durch die innovative Produktion können Sie Ihren Kunden die beste Möglichkeit für einen sicheren Transport Ihrer Speisen und eine nachhaltige Verpackung bieten. Umweltfreundlich zu leben wird in der Gesellschaft immer wichtiger. Daher steigen viele Unternehmen auf ökologische Alternativen um. Gerade im Verkauf direkt an Kunden ist es wichtig, zu zeigen, dass dies auch bei Ihnen Bedeutung findet. Durch die 48my Stärke der Folie bleiben Ihre Gerichte nicht nur auslaufsicher verstaut, sondern auch wärmeisoliert, um trotz Mitnahme nach Hause oder Lieferung wie frisch aus Ihrer Küche verzehrt werden zu können. Die Folie ist hervorragend heißsiegel- und peelfähig, sodass Sie Ihre Kunden schnell bedienen und diese einfach genießen können.


Produkt Höhepunkte

  • Siegelfolie aus 100% Kartoffelstärke
  • Transparentes Design, 48my Stärke, 185mm breit, 200m lang
  • Kompostierbar nach DIN 13432

Produktmerkmale

  • Bioabbaubar Bioabbaubar
  • Biobasiert Biobasiert
  • Fettige Speisen Fettige Speisen
  • Nachhaltig Nachhaltig
  • Wasseresistent Wasseresistent

Details

Weitere Informationen
ProduktnummerP2G8520
Farbe (Folie)transparent
Länge in m200
Ausführung (Folie)lose Rolle

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