Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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Plastikbecher, transparent klar, PP, Einweg-Bierbecher mit Schaumrand - 0,4l

Produktnummer
P2G6158
Volumen in ml (Becher)
400
Sonderpreis 59,49 € 49,99 € Regulärer Preis 66,63 € 55,99 €
Für 800 Stück / 6,25 € pro 100 Stück
Entsorgungsgebühr: 4,29 €
Auf Lager
Voraussichtliches Lieferdatum: ... wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 22.03.2024 (Freitag), wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 25.03.2024 (Montag), wenn Sie jetzt bestellen.

Produktdetails

Beschreibung

  • Ausschankbecher mit Schaumrand und Eichstrich 0,4l, Ø95mm
  • günstiger Einwegtrinkbecher, Plastik im Catering für Fassbier, Sprudel, Limo, Cola
  • idealer Schaumrandbecher für Partys, Catering, Biergärten, Volksfeste

Material:

Dieser preisgünstige Einweg-Bierbecher 0,4l transparent ist aus PP (Plastik) gefertigt. Flexibles Polypropylen ist für Kaltgetränkebecher bestens geeignet und ist lebensmittelecht. Der klare Schaumrandbecher verfügt über eine glatte Oberfläche mit einer Kante für den Bierschaum sowie Eichstrich 0,4L, die dem kostengünstigen Einmalbecher Stabilität verleiht und den Bierschaum nicht so schnell zusammenfallen lässt. Dieser durchsichtige Plastikbecher für Bier ist sehr ökonomisch und kostensparend. Dennoch ist er als Bierbecher absolut stabil und sehr gut geeignet für den Ausschank von Bier, Spezi, Sprudel, Limonade usw.


Einsatz und Anwendung:

Unsere preiswerten Plastikbecher 0,4l mit Schaumrand für Fassbier ist z.B. auf Partys und im Catering sind ideal verwendbar ! Sie können die glatten, transparenten Plastikbecher überall dort einsetzen, wo man einem Kunden ein Glas Bier aus dem Becher anbieten möchte, der Becher aber nicht zu Bruch gehen soll. Für Volksfeste und private Feste eignet sich der mittelgroße Kunststoffbecher als günstiges Partygeschirr bestens. Auch in der Freiluftgastronomie werden die Einwegbecher gern eingesetzt. Kaufen Sie günstige Plastikbecher mit Schaumrand PP 0,4l transparent bei pack2go zu Großhandelspreisen!

Produkt Höhepunkte

  • günstiger Party-Einwegbecher mit Schaumrand für Bier, transparent 400ml für kalte Getränke aus PP (Polypropylen)
  • Ausschankbecher mit Schaumrand und Eichstrich 0,4l, Ø95mm (verdeckelbar)
  • leichter, mittelgroßer Ausschankbecher für Fassbier und kalte Getränke

Produktmerkmale

  • Belastbarkeit Belastbarkeit
  • Wasseresistent Wasseresistent

Details

Weitere Informationen
ProduktnummerP2G6158
Motiv (Becher)unbedruckt
Becherformrund
BechertypKaltgetränkebecher
Ø in mm (Becher)95
BechermaterialPP (Polypropylen)
Farbe (Becher)transparent

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