Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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Papierspitztüten 23cm, für 250g Pommes, rot/weiß Kraftpapier

Produktnummer
P2G8246
Maße in cm (Beutel)
23
Sonderpreis 48,78 € 40,99 € Regulärer Preis 52,47 € 44,09 €
Für 2000 Stück / 2,05 € pro 100 Stück
Entsorgungsgebühr: 1,31 €
Auf Lager
Voraussichtliches Lieferdatum: ... wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 02.04.2024 (Dienstag), wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 03.04.2024 (Mittwoch), wenn Sie jetzt bestellen.

Produktdetails

Beschreibung

  • Preiswerte, stabile Pommes-Verpackung
  • Als praktische Bonbon-Tüte und für Fruchtgummi verwendbar
  • Für Imbißbetriebe, Kioske und Pommes-Take Away
  • Geeignet für Süßwaren-SB-Theken
  • Auch verwendbar für feines Gebäck


Besonderheiten:


Unsere Papierspitztüten mit einer Länge von 23cm, für 250g Pommes, sind die perfekte Lösung für Imbissbetriebe, Kioske und Pommes-Take Away.

Mit ihrer roten und weißen Kraftpapieroptik fallen sie sofort ins Auge und ziehen die Blicke der Kunden auf sich. Diese preiswerte Verpackungslösung ist nicht nur stabil, sondern auch vielseitig einsetzbar.

Neben Pommes können diese Tüten auch als praktische Bonbon-Tüte oder für den Verkauf von Fruchtgummi verwendet werden. Damit eignen sie sich sowohl für den klassischen Imbiss als auch für Süßwaren-Theken.

Die einlagigen Papier-Spitztüten bieten ausreichend Platz für eine Portion leckere Pommes und sorgen dafür, dass sie sicher verpackt sind. Das rot-weiße Kraftpapier ist zudem fettdicht, so dass keine ungewünschten Flecken entstehen. Aber unsere pack2go Papierspitztüten können noch mehr! Sie eignen sich auch hervorragend für warme Maroni und gebrannte Mandeln.

Mit ihrer isolierenden Wirkung halten sie die Hitze optimal im Inneren und sorgen dafür, dass die Köstlichkeiten lange warm bleiben. Bestellen Sie noch heute und profitieren Sie von einer Verpackungslösung, die sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend ist. Machen Sie Ihren Imbissstand oder Ihr Geschäft zu einem echten Hingucker und begeistern Sie Ihre Kunden mit unseren hochwertigen Papier-Spitztüten!

Entdecken Sie auch:


Das umfassende Sortiment von pack2go bietet Ihnen die perfekte Verpackungslösung. Die rot/weißen Tüten sind ebenfalls in 23cm Länge erhältlich.

Sie können braune, weiße und Spitztüten mit den Zeitungsmotiven Lekkerbekken” sowie “Neuste Nachrichten” wählen, ganz nach den Bedürfnissen Ihres Geschäfts.

Entdecken Sie zudem Zubehörprodukte von pack2go, wie Pommesgabeln, Servietten und Snackschalen.

Produkt Höhepunkte

  • einlagige Papier-Spitztüten für Pommes-Frites
  • Rot/weißes Kraftpapier, fettdicht
  • Ideal für warme Maroni und gebrannte Mandeln

Produktmerkmale

  • Belastbarkeit Belastbarkeit
  • Bioabbaubar Bioabbaubar
  • Fettige Speisen Fettige Speisen

Details

Weitere Informationen
ProduktnummerP2G8246
Material (Beutel)Kraftpapier
Farbe (Beutel)rot/weiß
Stärke1-lagig
Motiv (Beutel)unbedruckt

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