Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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Papierhandtücher, Zickzack, 1-lagig (Z-Falz-Handtuchpapier) "Eco", grün

Produktnummer
P2G5344
Sonderpreis 32,12 € 26,99 € Regulärer Preis 38,07 € 31,99 €
Für 5000 Stück / 5,40 € pro 1000 Stück
Varianten
Auf Lager
Voraussichtliches Lieferdatum: ... wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 24.04.2024 (Mittwoch), wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 25.04.2024 (Donnerstag), wenn Sie jetzt bestellen.

Produktdetails

Beschreibung

  • 1-lagiges Papierhandtuch, Z-Falz (Zickzack), Top-Recycling Qualität
  • hygienisch grüner Farbton 
  • einfache, kostensparende Falthandtücher für den WC u. Waschraum in Gastronomie und öffentlichen Toiletten
  • Zickzack-Handtücher grün günstig online kaufen! Vergleichen Sie Preis und Qualität!
  • ideal auch im medizinischen Bereich, Arztpraxen, Labors
  • einwandfreie Eco-Qualität zu Großhandelskonditionen!

 

Material:

Eco-Falthandtücher 1-lg 25x23cm Z-Falz grün eingefärbt, sind aus erstklassigem Recyclingpapier. Die ökonomischen Papierhandtücher findet man überall in der Betriebshygiene, wo Kosten sparend hygienisch gearbeitet wird. Das Zickzack-Falthandtuch hat seinen Namen von der speziellen Faltung, die von der Seite wie ein Z aussieht. Beim Ziickzack-Papier liegt jeweils die oberste Faltung ineinander, so dass sich das Papier leichter entfaltet. Unsere Papierhandtücher Z-Falz, 1-lagig sind sehr umwelfreundlich und günstig.

 

Anwendungen:

1-lagige Papierhandtücher grün Z-Falz kommen in Waschräumen in der Gastronomie zum Einsatz. Aber auch in Arztpraxen oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ), wo sehr häufig Händewaschen und Händetrocknen vorkommt, werden günstige grüne Einmalhandtücher aus Papier gern benutzt. Auch in vielen anderen Waschräumen wird für die Händehygiene 1-lagige Eco-Falthandtücher Zickzack eingesetzt. Die grünen Z-Falz Handtücher liegen entweder offen am Waschtisch aus oder werden in einen passenden Papierspender für Z-Falz Papier gefüllt.

 

Produkt Höhepunkte

  • 1-lagig, Z-Falz (Zickzack), Top-Recycling Qualität
  • hygienisch grüner Farbton 
  • einfache, kostensparende Falthandtücher für den WC u. Waschraum in Gastronomie...

Details

Weitere Informationen
ProduktnummerP2G5344
OtherZ-Falz
Farbe (Hygienepapier)grün
Passendes SystemTork H3
Lagen (Hygienepapier)1-lagig

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