Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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Menüboxen HP4/2 aus recycelbarem XPP, beige - 24x20x7cm, 2-geteilt

Produktnummer
P2G8621
Maße in cm
24x20x7
65,44 € 54,99 €
Für 200 Stück / 27,50 € pro 100 Stück
Varianten
Auf Lager
Voraussichtliches Lieferdatum: ... wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 26.04.2024 (Freitag), wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 29.04.2024 (Montag), wenn Sie jetzt bestellen.

Produktdetails

Beschreibung

Diese Menüboxen HP4/2 aus recycelbarem XPP (extrudiertes Polystyrol) sind hervorragend für die Lagerung und das Transportieren Ihrer Speisen geeignet. Durch ihre wasserfeste, beständige und formfeste Beschaffenheit eignet sich diese Box für den Einsatz in Küchen, Gastronomiebetrieben oder Cateringunternehmen. Außerdem ist sie auch mikrowellengeeignet, sodass Sie Ihr Essen einfach erwärmen können.

Darüber hinaus bietet die Box exzellente Wärmedämmeigenschaften und und hält Ihre Speisen somit lange warm. XPP ist deutlich leichter als Materialien wie Karton oder Bagasse. Trotzdem ist es widerstandsfähig gegen Säuren, Basen und Öle und bietet somit optimalen Schutz für Ihr Essen. Die beige Farbe rundet das Erscheinungsbild der Box ideal ab und gibt ihr das gewisse Etwas. Diese Menübox ist die perfekte Wahl für Sie! Erhältlich sind unsere XPP-Menüboxen in den Varianten ungeteilt, 2-geteilt und 3-geteilt.

Produkt Höhepunkte

  • [Wärmedämmung]: Die Boxen bieten eine exzellente Wärmedämmung, sodass die Temperaturen Ihrer Speisen lange erhalten bleiben
  • [Mikrowellengeeignet]: Die Boxen sind mikrowellengeeignet, wasserfest und äußerst widerstandsfähig gegen Säuren, Basen und Öle
  • [Transportsicher]: Durch ihre robuste Bauweise sind die Boxen optimal für den sicheren Transport geeignet

Produktmerkmale

  • Belastbarkeit Belastbarkeit
  • Fettige Speisen Fettige Speisen
  • Mikrowellengeeignet Mikrowellengeeignet
  • Recycling Recycling
  • Wasseresistent Wasseresistent

Details

Weitere Informationen
ProduktnummerP2G8621
MaterialPP (Polypropylen)
Farbebeige
Besonderheit2-geteilt
Formeckig
Motivunbedruckt

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