Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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Mehrweg-Menüschalen aus PP, tief - 227x178x45mm schwarz, 3-geteilt

Produktnummer
P2G8613
178,49 € 149,99 €
Für 400 Stück / 37,50 € pro 100 Stück
Auf Lager
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Produktdetails

Beschreibung

  • Passender transparenter Deckel P2G8605 separat erhältlich
  • Für den Thekenverkauf in Metzgereien, heiße Theke beim Fleischer
  • Mikrowellengeeignet und temperaturbeständig von 0° bis +120° C
  • Unterverpackt zu 20x20 Stück im Karton, Grammatur: 36g
  • Ideal für einfache Gerichte mit zwei Beilagen oder frisch zubereitete Menüs in der Metzgerei
  • Ideal als günstige Mehrwegschale für kalte und heiße Speisen


Material

Unsere hochwertigen, aber günstigen PP-Menüschalen sind aus schwarzem und bruchfestem PP-Kunststoffmaterial in Deutschland hergestellt. Das Polypropylen splittert nicht und kann daher auf öffentlichen Veranstaltungen oder für Take Away unbedenklich eingesetzt werden. Dank seiner günstigen Temperatureigenschaften (0° bis +120°C) können die schwarzen Mehrwegschalen aus PP für die verschiedensten Anwendungen genutzt werden.

Produkt Höhepunkte

  • Stabile, verdeckelbare Menüschale zum Mitnehmen und Wiedererwärmen zu Hause
  • 3 separate Kammern mit 215/300/580ml
  • Spülmaschinenbeständig nach DIN/EN 12875 und somit auch mehrfach einsetzbar

Produktmerkmale

  • Belastbarkeit Belastbarkeit
  • Fettige Speisen Fettige Speisen
  • Mikrowellengeeignet Mikrowellengeeignet
  • Nachhaltig Nachhaltig
  • Wasseresistent Wasseresistent

Details

Weitere Informationen
ProduktnummerP2G8613
MaterialPP (Polypropylen)
Farbeschwarz
Besonderheit3-geteilt
Formeckig
Motivunbedruckt
Volumen in ml1100

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