Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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Clear Cups (kleiner Dessertbecher) - 5oz / 120ml Verpackungsbecher rPET

Produktnummer
P2G6488
Volumen in ml (Becher)
120
Sonderpreis 71,27 € 59,89 € Regulärer Preis 88,52 € 74,39 €
Für 1000 Stück / 5,99 € pro 100 Stück
  • 69,84 € 58,69 €
  • 69,13 € 58,09 €
  • 67,00 € 56,30 €
  • 62,71 € 52,70 €
Entsorgungsgebühr: 7,09 €
Auf Lager
Voraussichtliches Lieferdatum: ... wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 22.03.2024 (Freitag), wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 25.03.2024 (Montag), wenn Sie jetzt bestellen.

Produktdetails

Beschreibung

  • Original Clear Cups für Desserts, Müsli, Jogurts, Fruchtsalate
  • sehr stabiler, kleiner, glasklarer rPET-Becher
  • toll kombinierbar mit verschiedenen Deckeln
  • ideal für Kühlvitrinen als Impulsartikel zur Mitnahme

Einsatzzwecke des kleinen Deli Containers

Unser kleiner, flacher Deli-Becher eignet sich für eine ganze Reihe kleiner leckerer Frische-Snacks in Ihrer Kühlvitrine. Dank seiner flachen Form haben Sie einen guten Füllinhalt für eine kleine Portion, z.B. Müsli oder Creme. In Kombination mit einem Dom-Deckel wächst unser "Zwerg" über sich hinaus, und macht richtig was her! Befüllen Sie diesen Feinkostbecher auch über den Rand hinaus und schließen ihn dann mit dem gewölbten Kuppeldeckel! Genauso können Sie mit Hilfe eines Zwischendeckels eine zweite Zutat (z.B. Haferflocken) separat unterbringen, die z.B. nicht feucht werden soll und dann zum Inhalt des Bechers zugegeben werden soll.

Auch als etwas größerer Saucenbecher ist der kleine Feinkostbecher bestens geeignet, da auslaufsicher und stabil!

Aus nachhaltigem Recyclingmaterial

Wir produzieren unsere Deli Container in Europa und verwenden einen hohen Anteil an rPET (Recyclingmaterial aus Einweggetränkeflaschen) für die Herstellung. So tragen wir mit dazu bei, umweltfreundliche Rohstoffe einzusetzen, anstelle knappe Ressourcen zu verbrauchen. Denn nachhaltige Verpackungen sind heute mehr und mehr gefragt!

Produkt Höhepunkte

  • nachhaltig, dank hohem rPET-Anteil (mit Recyclingmaterial)
  • flache, praktische Form
  • hochwertiger kleiner Deli Container als Einwegbecher für frische Früchte, Bircher Müsli To Go

Produktmerkmale

  • Belastbarkeit Belastbarkeit
  • Wasseresistent Wasseresistent

Details

Weitere Informationen
ProduktnummerP2G6488
Becherformrund
BechertypDessertbecher
Ø in mm (Becher)95
BechermaterialPET
Farbe (Becher)transparent

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