Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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Alu-Behälter - eckig 202x137x50mm, 940ml, Alubehälter für Menüs

Produktnummer
P2G8507
Maße in cm
20,2x13,7x5
192,77 € 161,99 €
Für 1000 Stück / 16,20 € pro 100 Stück
Entsorgungsgebühr: 8,81 €

Produktdetails

Beschreibung

  • Rechteckiger Alu-Menübehälter R45L (940ml)
  • Für Take-Away und Lieferungen, auch von fettigen Speisen, hervorragend geeignet
  • Ideal kombinierbar mit alukaschiertem Kartondeckel


Allgemein:

Unser Alu-Behälter mit 940ml Fassungsvermögen eignet sich hervorragend für den Transport Ihrer Speisen. Die Schalen zeichnen sich durch ihre einfache Handhabung und stabile Form aus. Durch die gute Wärmeisolation bleiben Ihre Gerichte so lecker wie aus Ihrer Küche, auch nach einem längeren Lieferweg und können direkt von Ihren Kunden verzehrt werden. Die robuste Schale bietet in Kombination mit unserem alukaschierten Kartondeckel einen ausgezeichneten Schutz bei der Mitnahme nach Hause oder einer Lieferung, durch den leistungsstarken Verschlussmechanismus sind die Mahlzeiten flüssigkeitsdicht verpackt. Die Behälter sind ausgezeichnet für Gerichte wie Pasta, Fleisch-und Fischgerichte geeignet.


Material:

Die R45L-Aluminium-Behälter zeichnen sich durch ihre gute Wärmeisolation und ihre gute und günstige Qualität aus. Durch das bis 380°C hitzebeständige Material können Ihre Kunden die Schalen auch direkt für Aufbacken oder Erwärmen im Ofen verwenden. Der rechteckige Menübehälter kann durch die einfache Handhabung und gewohnte, sehr gute Qualität ideal auch für fettige Speisen wie Lasagne, Pasta oder Fleischgerichte eingesetzt werden und lässt sich durch die stabile Form und Maße 202x137x50mm ideal in unseren passenden Tragetaschen stapeln.


Produkt Höhepunkte

  • R45L Menübehälter aus Aluminium, 940ml Fassungsvermögen
  • Stabiles Material und einfache Handhabung
  • Gute Wärmeisolation und Hitzebeständigkeit bis 380°C

Details

Weitere Informationen
ProduktnummerP2G8507
MaterialAluminium
Farbesilber
Besonderheitohne Deckel
Formeckig
Motivunbedruckt
Volumen in ml940

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