Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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Kompostierbare Cocktail Bio-Trinkhalme, Strohhalm aus Papier, starr - 15cm, Ø7mm, schwarz

Produktnummer
P2G8524
Sonderpreis 7,49 € 6,29 € Regulärer Preis 8,32 € 6,99 €
Für 250 Stück / 2,52 € pro 100 Stück
Varianten
Auf Lager
Voraussichtliches Lieferdatum: ... wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 29.04.2024 (Montag), wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 30.04.2024 (Dienstag), wenn Sie jetzt bestellen.

Produktdetails

Beschreibung

  • Cocktail-Bio-Trinkhalme aus Papier, 100% kompostierbar
  • Lange in Flüssigkeiten formstabil und geschmacksneutral
  • Schwarze Trinkhalme, 7mm Durchmesser, 15cm lang, ohne knick

Unsere Cocktail Bio Trinkhalme mit 7mm Durchmesser bieten die ideale Alternative zu herkömmlichen Plastik-Strohhalmen. Die umweltfreundlichen, kompostierbaren Bio-Trinkhalme sind 15cm lang und sprechen sie Ihre Kunden durch zukunftsorientierte Nachhaltigkeit an. Ideal eignen unsere Produkte sich für das außerhaus-geschäft von Bars, Food-trucks oder auch Smoothie-Verkauf, da die Papier-Halme lange formstabil bleiben und geschmacksecht sind.

Material:

Durch die Herstellung in einem speziellen Verfahren bleiben die Trinkhalme lange in heißen und kalten Flüssigkeiten formstabil. Bei der Produktion wird besonders auf die Geschmacksneutralität der Produkte geachtet, sodass Ihre Kunden die beste Qualität genießen können, auch mit unseren Umweltfreundlichen Bio-Produkten, welche zu 100% kompostierbar sind. Durch ein starres Ende der Trinkhalme sind diese besonders stabil und bieten Ihren Kunden den besten Genuss von Ihren Smoothies, Säften oder auch Kaffee.

Neben unseren Cocktail Trinkhalmen in schwarz, braun und rot-weiß-gestreift, sind unsere Bio-Trinkhalme auch in der Jumbo-Größe in vielen verschiedenen Farben und Formen erhältlich.

Produkt Höhepunkte

  • 100% kompostierbar und biologisch abbaubar
  • 7mm Durchmesser, schwarz
  • Geschmacksecht und Formstabil

Details

Weitere Informationen
ProduktnummerP2G8524
Material (Trinkhalme)Papier (kompostierbar)
Farbe (Trinkhalme)schwarz
Ø in mm (Trinkhalme)7
Länge in mm150

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