Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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Einweg-Party-Sektglas 0,1L, Plastiksektglas glasklar - komplett Oberteil mit Steckfuß-Unterteil

Produktnummer
P2G6559
Volumen in ml (Becher)
100
74,60 € 62,69 €
Für 150 Stück / 41,79 € pro 100 Stück
Entsorgungsgebühr: 7,28 €
Auf Lager
Voraussichtliches Lieferdatum: ... wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 24.04.2024 (Mittwoch), wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 25.04.2024 (Donnerstag), wenn Sie jetzt bestellen.

Produktdetails

Beschreibung

  • stabile Qualität aus hochwertigem Spritzguss (Polystyrol)
  • Top-Qualität zum günstigen Preis im Großhandel
  • Cateringbedarf für Freiluftveranstaltungen, Partys
  • ideal für Hochzeiten, Jubiläen und Betriebsfeiern

Material

Das sehr stabile Spritzguss-PS ist perfekt für den einmaligen Gebrauch von Sektgläsern. Die glasklare Optik verleiht dem Sekt oder Champagner die nötige Eleganz.

Anwendung

Einfach die mitgelieferten beiden Teile problemlos ineinanderstecken, mit Sekt befüllen, anstoßen und los geht Ihre Feier mit unseren günstigen Einweg-Sektgläsern! Überall dort, wo Sie nicht spülen können oder wollen, und anstatt splittergefährlichem Glas lieber Einweg-Sektgläser nutzen wollen! Vermeidet Glasbruch und unnötiges Spülen.

 

Produkt Höhepunkte

  • Oberteil für glasklare Einweg-Sektflöten incl. Fuß zum Ineinanderstecken
  • Einweg-Champagnerglas aus hochtransparentem Kunststoff
  • vermeidet Glasbruch überall, wo "echte" Sektgläser nicht einsetzbar sind

Details

Weitere Informationen
ProduktnummerP2G6559
Becherformrund
BechertypSektglas
BechermaterialPS gespritzt
Farbe (Becher)transparent

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