Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
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Einweggeschirr & Einwegbesteck

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Leider können wir keine passenden Produkte zu ihrer Auswahl finden.

Einweggeschirr & Einwegbesteck bei pack2go

Egal ob Gastronomen, Imbissbetreiber, Lieferanten oder Veranstalter aller Art – bei pack2go kaufen Sie online immer das richtige Einweggeschirr sowie Einwegbesteck – angepasst an die Bedürfnisse von Großabnehmern. Hier finden Sie Einweggeschirr in den unterschiedlichsten Ausführungen, z.B. Kunststoffgeschirr, Pappgeschirr, sowie Chinetgeschirr.

Große Auswahl an praktischem Einweggeschirr & Besteck von pack2go

Sie benötigen preiswertes und gutes Geschirr und Besteck zum einmaligen Gebrauch? Dann finden Sie bei uns genau das Richtige. Unsere Pappteller oder auch unsere Kunststoffteller, sowie unser Plastikbesteck wird genau zu Ihren Bedürfnissen und Speisen passen. Waffeln, Suppen, Burger, Pommes oder jegliche Art von Essen – bei uns finden Sie das passende Geschirr. Teller und Besteck für den einmaligen Gebrauch sind vielfältig – bei uns finden Sie für jeden Bedarf das Passende. Für den Genuss unterwegs sind unsere Verpackungen genau die richtige Lösung. Auch für Events wie Straßenfeste oder Caterings finden Sie bei uns garantiert das passende Geschirr und Besteck. Lassen Sie sich von unserer großen Auswahl und Qualität überzeugen.

Umweltfreundliches Einweggeschirr & -besteck

Sie sind auf der Suche nach einer umweltfreundlichen und stabilen Lösung für das Einpacken Ihrer Speisen? Dann entscheiden Sie sich doch für unser Einweggeschirr aus Bagasse.
Bagasse-Geschirr wird aus Abfällen in der Zuckerrohr-Verarbeitung, hergestellt. Daraus folgt, dass Bagasse eine sehr günstige Ökobilanz besitzt und zudem auch biologisch abbaubar ist. Dies ist in der heutigen Entwicklung der Gesellschaft für viele Veranstalter und Kommunen sehr wichtig. Das Material ist sehr dick und schnittfest. Dadurch ist es extrem stabil und besitzt einen sympathischen Mehrweg-Geschirr-Charakter.

Dazu passt unser umweltfreundliches und biologisch abbaubares Holzbesteck. Unser Einweg-Holzbesteck ist sehr stabil. Sogar mit dem Holzmesser lassen sich Ihre Speisen
hervorragend schneiden. Dazu besteht unser Holzbesteck aus nachwachsenden Rohstoffen, was für viele Menschen sehr wichtig geworden ist. Die Gründe für die Nutzung von nachhaltigen Gabeln, Messern, Löffeln und Tellern zum einmaligen Gebrauch sind vielfältig. Doch nicht nur Gabeln und Messer finden Sie in unserem umfangreichen Sortiment. Auch chinesische Essstäbchen, Bambusspieße sowie Schaschlickspieße, die sich perfekt zum Grillen eignen, sind mit dabei. Mit unserem Sortiment sind Sie für jede Art von Bestellung und Veranstaltung bestens vorbereitet. Dabei liegen die Vorteile von Holzbesteck auf der Hand. Sie sind sehr umweltfreundlich und sehen auch noch toll aus.

Auch unser Geschirr aus Zuckerrohr ist biologisch abbaubar und eine tolle Abwechslung zu dem „normalen“ Geschirr, dass der Konsument sonst zu sehen bekommt. Sehen Sie sich unsere verschieden-förmigen Teller an und probieren Sie es gerne aus!

Ihre Kunden werden Ihnen für diese hochwertigen Produkte danken und auch der Umwelt tun Sie dabei etwas Gutes.

Palmblattgeschirr

Für Kunden, die etwas ganz Besonderes suchen, empfehlen wir unser nachhaltiges Palmblattgeschirr. Auch hier setzen Sie auf umweltfreundliches Material. Wie Sie schon direkt sehen können, ist Palmblattgeschirr mit seinen individuellen und außergewöhnlichen Mustern immer direkt ein Blickfang, wobei jeder Teller und jede Schale ein Unikat ist. Palmblatt ist ein reines Naturprodukt, welches aus natürlichem Palmblatt gestanzt und geformt wird. Dabei ist es sehr stabil, mikrowellengeeignet, wasserdicht und absolut geschmacksneutral. Machen Sie etwas ganz Besonderes und überraschen Sie Ihre Kunden und Gäste mit diesem außergewöhnlichen Catering-Geschirr, das sich hervorragend für Dips, Salate, Pommes oder jegliche Art von Gerichten eignet. Auch hier können Sie dazu selbstverständlich unser umweltfreundliches Holzbesteck nutzen.

Große Auswahl an weiteren passenden Produkten und Zubehör

Selbstverständlich benötigen Sie, wenn sie einen Gastronomie- und Cateringbetrieb führen, zusätzlich zu Einweggeschirr & Besteck noch weitere Produkte, damit Sie Ihren Kunden für den To Go-Genuss Ihrer leckeren Speisen eine große Auswahl bieten können.

Hier empfehlen wir von pack2go unsere Einwegbecher und Trinkbecher. Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an verschiedensten Bechern, die sie natürlich direkt an Ihren Betrieb und an das von Ihnen gewählte Geschirr und Besteck anpassen können. Von To Go Kaffeebechern, Smoothie Bechern, Bechern für Kaltgetränke bis zu Ausschankbechern – bei pack2go finden Sie alles was Sie brauchen, um in der Gastronomie erfolgreich zu sein.

Vielleicht möchten Sie auch beim Einsatz von Getränkebehältern umweltfreundlich arbeiten. Dann verwenden Sie doch unsere Mehrwegbecher. Immer mehr große Veranstaltungen setzen bereits darauf. Die Gäste haben sich an das Pfand für solche Mehrwegbecher gewöhnt und erfreuen sich daran, dass sie dadurch nicht nur umweltfreundlich sind, sondern auch der produzierte Müll deutlich geringer wird und somit alle davon profitieren.

 

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Dieses Angebot ist ausschließlich für Gastronomie, Handel, Industrie, Handwerk, öffentliche Einrichtungen und die freien Berufe bestimmt. Die Bestellungen von Privatkunden sind ausgeschlossen.
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