Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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Unsere Kaffee 2 Go Becher aus Bambus bestehen aus über 55 Prozent Bambus-Fasern und sind somit überwiegend aus hochwertigen um umweltschonenden Material hergestellt worden. Bambus ist nämlich eine sehr schnell wachsende Pflanze, welche besonders viel CO2 bindet. Und da diese nicht bei hohen Temperaturen wie z.B. Porzellan-Tassen produziert werden müssen wird deutlich weniger Energie bei der Produktion verbraucht. Ihre Kunden erhalten somit einen robusten und umweltschonenden Mehrwegbecher. Zur Stabilisierung und Haltbarkeit des Bechers wird Pflanzenstärke und Melaminharz genutzt. Das komplette Material ist dabei 100% lebensmittelecht und TÜV getestet für Heißgetränke geeignet. Aber nicht nur der Becher an sich, sondern auch der Deckel ist aus Bambus, was ein deutlich angenehmeres Trinkempfinden als z.B. billiger Silikon erzeugt.

Und damit die Becher nicht nur umweltschonend, sondern auch etwas für das Auge sind, wurde das beliebte used look-Barista-Motiv genutzt. So erfreuen sich ihre Kunden jeden Tag am Becher und füllen ihr gerne mit ihrem leckeren Kaffee. So steigern sie ihren Umsatz und schmeißen weniger Becher in den Müll.

Nachhaltige Bambusbecher in einer schönen Geschenkbox

Unsere nachhaltigen Bambusbecher sind auch ein gern gesehenes Geschenk. Dabei wird der Bambusbecher, inkl. Deckel und Silikonmanschette in einer braunen Geschenkbox, welche auch aus Recyclingmaterial besteht, verpackt. So können Sie die Becher auf gerne auf ihre Theke stellen und ihren Kunden zum Verkauf anbieten.

Verkaufen oder als Pfandlösung nutzen

Wollen sie ihren Kunden signalisieren, dass die die Bambusbecher aus zurücknehmen und reinigen, können Sie die Mehrwegbecher auch als Pfandbecher herausgeben. So ersparen sie ihrem Kunden die Arbeit und sie können sich über einen Stammkunden mehr freuen.

Zahlungsmethoden

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Dieses Angebot ist ausschließlich für Gastronomie, Handel, Industrie, Handwerk, öffentliche Einrichtungen und die freien Berufe bestimmt. Die Bestellungen von Privatkunden sind ausgeschlossen.
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