Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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To Go Verpackungen

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Leider können wir keine passenden Produkte zu ihrer Auswahl finden.

Verpackungen für verschiedene Gerichte

Speisen für unterwegs erfreuen sich seit den letzten Jahren einer zunehmenden Beliebtheit in der Lebensmittelindustrie. Der Verzehr unterwegs, am Arbeitsplatz oder zu Hause ist immer mehr gefragt und erfordert ein breites Angebot von Möglichkeiten zum Lebensmitteltransport. Viele Gerichte brauchen für ihre Verpackung eine spezielle Form, sollen warm bleiben oder auch ein zweites Mal aufgewärmt werden können. Wo genau werden Ihre Speisen verzehrt? Direkt bei einem Imbiss oder Food Truck mit Stehtischen? Möchte der Kunde die Speisen To-Go mitnehmen und unterwegs verzehren oder stehen die Gäste im Raum und essen eher nebenbei? Je nach Anlass bieten wir die passenden Asia-Boxen, Snackverpackungen, Food Container, Salatschalen oder Foodtrays – alle Bio!

Neben der großen Auswahl an Take Away Produkten profitieren Sie zusätzlich von unterschiedlichen Stück-, und Mengenzahlen, die sie zu vorteilhaften Preisen erhalten.

 

Für Wraps beispielweise, die in einer Auslage lange frisch bleiben sollen, sicher verpackt sein müssen und gleichzeitig appetitlich präsentiert werden, eignen sich unsere Wrap-Cups aus stabilem, fettabweisenden Hartpapier. Unsere vielseitigen Lebensmittelverpackungen aus Karton transportieren warme, kalte, flüssige und feste Speisen und decken eine große Auswahl an Einwegverpackungen damit ab. Verschiedene Wok-Gerichte, Burger, Salate, Sushi oder Kebab – welche Speise genau, liegt in Ihren Händen. Manche unserer Boxen sind dabei faltbar oder können mit Deckeln, die Sie natürlich auch in unserem Sortiment finden können, verschlossen werden.

Sie möchten Beilagen von dem Rest der Speise getrennt servieren können? Sowohl unsere Snackboxen und Foodcases mit Faltdeckel als auch Menü-, und Lunchboxen aus Bagasse erhalten Sie mit verschiedenen Aufteilungen: 1-telig, 2-teilig oder 3-teilig, alles vorrätig bei pack2go.

Insbesondere für das Abpacken von Suppen und eignen sich unsere lange heiß haltenden kompostierbaren Thermo-Suppenbehälter zum Take-Away.

Entdecken Sie noch heute unsere große Auswahl und lassen Sie sich von den vielfältigen Verpackungslösungen von Lebensmitteln in unserem Fachhandel inspirieren.

Nachhaltig unterwegs

Sie suchen nach nachhaltigen To-Go-Verpackungen? Dann sind Sie hier genau richtig! Viele unserer Verpackungsmaterialien sind zu 100% kompostierbar, umweltfreundlich und folgen damit dem Trend von nachhaltigkeitsfördernden Maßnahmen. Dank Bio-Optik sind sie dabei auch noch verkaufsfördernd. Zu unseren Bio-produkten gehören: BioPak Foodcases, kompostierbare Lunchboxen, Burgerboxen, Menüboxen und viele mehr!
Wir wollen auf faire Arbeitsbedingungen achten und legen Wert auf Ecofriendly Produkte. Gehen Sie mit dem Trend und zeigen Sie Ihrem Kunden, dass sie auf ökologische Verpackungen setzen. Mit unseren Verpackungen verbinden wir moderne Food-Verpackungen mit Sustainabilty.

Material und Qualitätsmerkmale

In unserem Sortiment bieten wir in erster Linie nachhaltige & kompostierbarer Bio-Verpackungen, wie Schalen aus Zuckerrohr, Verpackungen aus Bio-Kunststoffen oder recycelbare Kartons mit Bio-Beschichtung an. Unsere engen Partnerschaften und Unternehmenskooperationen erlauben es uns, eine Bandbreite an Bio-Verpackungen von z.B. „Urban Leaf“, „EcoFriendly“ und vielen weiteren anzubieten.

Wir führen kompostierbare, umgeschichtete Boxen & Schalen aus Hartpapier, mit denen Sie warme und kalte Speisen problemlos zum Verkauf anbieten können. Dabei sind die Behälter geeignet für Mikrowellen und ein Aufwärmen zu Hause und lassen sich stapeln, um in Ihrer Küche keinen wichtigen Platz wegzunehmen. Eine weitere Lösung bietet die Verwendung von Zuckerrohr für die Herstellung von formschönem Einweggeschirr. Die massenhaft anfallenden und schnell nachwachsenden Pflanzenfasern verbleiben als Restwertstoff bei der Gewinnung von Rohrzucker. Die Lunchboxen aus Bagasse sind ebenfalls kompostierbar und sind dank Klappdeckeln und verschiedenen Aufteilungsmöglichkeit eine echte Beliebtheit unter den To Go Verpackungen. PLA Produkte sind nach DIN 13432 Norm ebenfalls für den Kompost geeignet. Die glasklaren, edlen Schalen eignen sich optimal für das Abfüllen und Außerhausverkaufen von Salaten und Kaltspeisen.

Für eine perfekte Produktpräsentation überzeugen unsere Lebensmittelverpackungen neben den funktionalen Aspekten mit einer ansprechenden Gestaltung und attraktiver Farbgebung.

Das Resultat ist eine perfekte Produktpräsentation, mit der Sie Ihre Getränke und Speisen optimal in Szene setzen können. Die To Go Verpackungen aus unserem Sortiment leisten somit einen wertvollen Beitrag zum Marketing und steigern das Kaufinteresse potenzieller Kunden. Damit wir jedem Anspruch gerecht werden können, beschränkt sich unser Angebot aber nicht nur auf Schalen und Becher. So führen wir auch Sondermodelle wie Snackverpackungen, die speziell für einzelne Produkte konzipiert worden sind. Zu den möglichen Einsatzgebieten dieser Verpackungen zählt der Verkauf von Döner, Pommes und Sandwiches. Weiterführende Artikel finden sich zudem in den Kategorien Feinkostbecher, Einweggeschirr und Pizzakartons.

 

 

 

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Dieses Angebot ist ausschließlich für Gastronomie, Handel, Industrie, Handwerk, öffentliche Einrichtungen und die freien Berufe bestimmt. Die Bestellungen von Privatkunden sind ausgeschlossen.
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