Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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Deckel RPET für Schale aus Bagasse, schräg, "Be Pulp" - 19x19cm

Produktnummer
P2G7392
Maße in mm (Deckel)
190x190
110,90 € 93,19 €
Für 300 Stück / 31,06 € pro 100 Stück
Entsorgungsgebühr: 4,71 €
Auf Lager
Voraussichtliches Lieferdatum: ... wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 02.04.2024 (Dienstag), wenn Sie jetzt bestellen. Voraussichtliches Lieferdatum: 03.04.2024 (Mittwoch), wenn Sie jetzt bestellen.

Produktdetails

Beschreibung

  • passender Deckel zu umweltfreundlichen, ebenfalls schrägen „Be Pulp“-Schalen 19x19cm (schräg)
  • Tun Sie mehr für die Umwelt und benutzen Sie RPET – recycltes PET
  • Schließt sicher und ist recycelbar
  • Mit praktischer Lasche zum leichteren Öffnen
  • Dank der intelligenten Vertiefung im Deckel können mehrere Schalen sicher und rutschfest gestapelt werden
  • Hält Ihre warmen Speisen länger warm und Ihre kalten Speisen länger frisch
  • Dank der quadratischen Form kann der schräge Deckel entweder zum Ausgleich der Schräge der passenden Schale oder dazu benutzt werden eine Seite für größere Speisen zu erhöhen


Besonderheiten:


Der pack2go Deckel "Be Pulp" ist der perfekte Begleiter für die schräge "Be Pulp" Schalen mit einer Größe von 19x19cm. Hergestellt aus recycltem PET (RPET), trägt dieser Deckel aktiv zum Umweltschutz bei.

Dank der praktischen Lasche lässt er sich mühelos öffnen. Die intelligente Vertiefung im Deckel ermöglicht ein sicheres Stapeln mehrerer Schalen, ohne dass sie verrutschen. Zusätzlich hält der Deckel Ihre warmen Speisen länger warm und Ihre kalten Speisen länger frisch.

Durch die quadratische Form kann er entweder dazu verwendet werden, die Schräge der passenden Schale auszugleichen und sie somit stapelbar zu machen, oder eine Seite für größere Speisen zu erhöhen. Dieser Deckel schließt sicher und ist recycelbar, so dass Sie nicht nur von seiner Funktionalität profitieren, sondern auch einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten können.

Entdecken Sie auch:


Entdecken Sie das große Sortiment an Verpackungen und Zubehör von pack2go. Die Produktreihe “Be Pulp” bietet Ihnen Bagasse Schalen und passende Deckel, in verschiedenen Größen, in quadratisch, eckig und rund. Zu diesem Deckel passen die schrägen Schalen mit den Maßen 19x19cm, mit einem Fassungsvermögen von 750ml. Entdecken Sie auch unsere Salatschalen der Produktreihe "Eco Friendly", sowie Schalen aus Hartpapier und Bagasse-Menüboxen.

Produkt Höhepunkte

  • passender Deckel zu umweltfreundlichen, ebenfalls schrägen „Be Pulp“-Schalen 19x19cm (schräg)
  • Tun Sie mehr für die Umwelt und benutzen Sie RPET – recycltes PET
  • Schließt sicher und ist recycelbar

Details

Weitere Informationen
ProduktnummerP2G7392
DeckelmaterialRPET
Farbe (Deckel)transparent
DeckeltypDeckel
Deckelformeckig

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