Ab dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >hier informieren<
Einwegkunststofffondgesetz & notwendige Preisanpassungen  
Liebe Kundinnen und Kunden,  
hiermit möchten wir Sie über das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) informieren, welches ab dem 01.01.2024 eine spezielle Abgabe für verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat der Bundestag bereits am 11. Mai 2023 hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet.  
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/bundesrat-beschliesst-einwegkunststofffondsgesetz/  
Das Gesetz legt fest, dass Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen beim erstmaligen Verkauf auf dem deutschen Markt eine Sonderabgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds entrichten müssen.  
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung die Richtlinie EU 2019/904 der Europäischen Union vom 5. Juni um, welche darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, wie beispielsweise Einschränkungen im Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Maßnahmen zur Begrenzung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in die Umwelt sowie zur besseren Bewirtschaftung der Ressource "Kunststoff".  
Die Einnahmen aus diesem Fonds werden an berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt - insbesondere Städte und Gemeinden - sofern sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoff-Produkte sollen somit die erforderlichen Kosten für Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.  
Von den neuen Vorschriften sind Verpackungen aus Kunststoff betroffen, die normalerweise für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind. Dies betrifft auch Trinkbecher wie Kaltgetränke- und Kaffeebecher sowie Einweggläser, ebenso wie dünnere Tragetaschen unter 15μm Dicke.  
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Tüten- und Folienverpackungen: Hier ist nicht der Hersteller oder Importeur verantwortlich, sondern derjenige, der die Tüten befüllt oder die Folien verwendet. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Unternehmen, die bisher von bürokratischem Aufwand durch Delegation an einen Vorlieferanten bei ihrer Verpackungslizenzierung geschützt waren. Leider besteht diese Möglichkeit im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht mehr. Die Abgabe erfolgt parallel zur Verpackungslizenzierung gemäß dem Verpackungsgesetz.  
Leider sind auch wir als Händler in dieser Situation machtlos. Die Hersteller und Importeure geben uns die gestiegenen Preise weiter. Ab Januar 2024 werden wir daher insbesondere bei Kaffeebechern mit Kunststoffbeschichtung, Kaltgetränkebechern aus Kunststoff, Knotenbeuteln und Hemdchentragetaschen teilweise erhebliche Preissteigerungen haben, die wir gezwungenermaßen weitergeben müssen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis!  
Ihr pack2go-Team
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Einweg Backform

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  1. Alu-Schalen - klein, rund Ø8cm, Backform "MINI", 106ml, Aluschalen
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    Produktnummer: P2G6491
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Einweg Backformen aus Holz

Backformen aus Pappelholz sind äußerst praktisch in der Anwendung. Optimal geeignet sind sie für eigentlich alle Backprodukte, wie Brot und Kuchen. In unterschiedlichen Größen erhältlich, so können Sie Ihr Brot in der gewünschten Größe backen.

Die rechteckigen Formen sind natürlich Backofen geeignet und halten Temperaturen bis 240 °C problemlos stand. Dazu sind sie auch tiefkühlgeeigent bis -20 °C. Zu der Einweg Backform wird ein Silikonpapier mitgeliefert, dieses verhindert eine direkte Berührung der Speisen mit der Backform. Die Speisen können nach dem Backen besonders einfach entnommen werden.

Für was sind die Einweg Backformen aus Holz geeignet?

Für alles, was Sie im Backofen zubereiten wollen. Für unterschiedlichste Brotsorten sind sie perfekt, was gibt es besseres als selbstgebackenes, frisches Brot. So können Sie Ihren Kunden im Hotel und im Restaurant leckeres Brot anbieten.

Die Einweg Backformen können auch für Kuchen verwendet werden. Gut geeignet sind sie auch für Braten und Aufläufe, durch das Silikonpapier halten sie Flüssigkeiten stand. So können Sie Ihre Speisen einfach und perfekt zubereiten.

Die Formen sind aus Pappelholz, so ist die Zubereitung sehr natürlich und ökologisch. Jede einzelne Form ist von Hand mit Baumwollfäden zusammengenäht. Durch diese Herstellung kann vollständig auf Klebstoff verzichtet werden, so sind die Formen äußerst ökologisch und Sie müssen sich keinerlei Gedanken machen, dass eventuell der Geschmack Ihrer Speisen verändert wird. Durch diese Herstellung besitzen die Einweg Backformen aus Holz einen wunderbaren Handarbeit-Look, ein Highlight ist es auch die Formen mit einem Auflauf zu servieren, da sie toll aussehen.

Eine weitere Einweg Backform von pack2go ist die runde Papierbackform,  diese besteht aus stabilem Papier und ist mit passendem Backpapier ausgestattet. Durch die runde Form ist sie perfekt für Kuchen und Tortenboden geeignet, der Durchmesse ist 170 mm und die Höhe beträgt 35 mm. Die Form ist absolut geschmacksneutral und durch das eingelegte Backpapier wird der direkte Kontakt mit dem Papier verhindert. Die Form ist bis 200 Grad Celsius backofengeeigent, so kann sie für so gut wie alle herkömmlichen Brote und Kuchen verwendet werden.

Die Einwegbackformen aus Holz sind perfekt für die Produktion und den Verkauf in Bäckereien, Konditoreien und Backshops verwendet werden. 

Pack2go hat noch vieles mehr für die Konditorei- und Bäckereiausstattung zu bieten. Sie finden eine große Auswahl an Bäckerfaltenbeutel, an Sandwichbeuteln und an Einschlagpapier sowie Backtrennpapier. So können Sie Ihre frisch gebackene Torten und Ihre Kuchen ganz leicht und schnell einpacken. Die Torten können auf einen kleinen Pappteller gestellt werden und dann mit Einschlagpapier eingewickelt werden. Für Sahnetorten ist das Sahneabdeckpapier perfekt geeignet und die Sahne wird nicht trocknen. 

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